Erstgespräch

Fachliche Einordnung des Anliegens

Eine Zusammenarbeit beginnt mit einem Erstgespräch. Es dient der fachlichen Einordnung des Anliegens und der Klärung, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.


Im Vordergrund steht eine erste Orientierung, nicht das Vorwegnehmen von Ergebnissen. Am Ende steht Klarheit darüber, ob und in welcher Form eine Zusammenarbeit angezeigt ist.

Worum es in der Anfrage geht

Kurz und ausreichend

Für eine Anfrage braucht es keine Vorbereitung und keine ausführliche Darstellung. Hilfreich ist eine kurze Benennung dessen, was aktuell beschäftigt oder nicht weiterführt.


Ob es sich dabei um ein begrenztes Thema handelt oder um eine tieferliegende innere Fragestellung, klärt sich im Gespräch.

Kontakt

Persönlich und verbindlich

Die Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail oder über das Kontaktformular. Eine kurze Nachricht genügt. Es geht nicht darum, das Anliegen vollständig zu erklären, sondern den Einstieg in den Austausch zu ermöglichen.


Die Rückmeldung erfolgt persönlich.

Klarheit über den nächsten Schritt

Zweck des Einstiegs

Der Einstieg schafft Raum für eine fachliche Einordnung und eine erste Orientierung. Er macht sichtbar, welcher nächste Schritt stimmig ist und unter welchen Bedingungen eine Zusammenarbeit sinnvoll sein kann.


Manchmal zeigt sich dabei, dass ein anderer Zeitpunkt oder ein anderer Weg besser passt. Auch diese Einordnung ist Teil einer verantwortungsvollen Arbeitsweise.


Der Zweck des Einstiegs liegt nicht darin, zu einer schnellen Entscheidung zu kommen, sondern darin, Klarheit über den nächsten passenden Schritt zu gewinnen.

Zusammengefasst

Der Einstieg ist nicht der Beginn der Arbeit, sondern der Raum, in dem Klarheit über den nächsten Schritt entsteht.